Diese müsse in der Lage sein, biometrische Gesichtserkennung durchzuführen, Waffen und verdächtiges Verhalten zu erkennen und die Polizei frühzeitig zu warnen. "Die Technik kann das heute, sie muss dann allerdings auch zum Einsatz kommen", sagte der Minister. Mit Blick auf die biometrische Gesichtserkennung wolle die Regierung die notwendigen Gesetzesänderungen schaffen, damit die entsprechenden Befugnisse geschaffen würden.
Flächendeckend ist der Einsatz von Kameras mit biometrischer Gesichtserkennung an Bahnhöfen nicht erlaubt, in einzelnen Bundesländern aber schon. Hessen schuf im vergangenen Jahr als erstes Bundesland die Grundlagen für den Einsatz von KI bei der Polizeiarbeit.
© dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG / Andreas Sahlmann (Archiv) | 29.03.2026 10:09








