Bald teurere Tickets im Nahverkehr?
06:01 Uhr

EuGH prüft Vereinbarkeit der Trassenpreise mit EU-Recht

Bislang ist der Nahverkehr von großen Preissteigerungen bei der sogenannten Schienenmaut verschont geblieben. Darf das so bleiben? Die Frage liegt nun beim EuGH.
Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg
Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg, © EuGH
Der Streit um den deutschen Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gelandet. Eine Entscheidung könnte regionale Verkehrsunternehmen in Schwierigkeiten bringen - und so auch Auswirkungen für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer haben. Worum geht es in dem Fall?

Was passiert am EuGH?

Am höchsten europäischen Gericht wird heute (9.00 Uhr) darüber verhandelt, ob die deutschen Regelungen zu Trassenpreisen - einer Art Schienenmaut - mit dem EU-Recht vereinbar sind. Die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, und ihr Tochterunternehmen, die DB Regionetz Infrastruktur, waren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Trassenpreissystem für das Jahr 2025 vorgegangen. Das deutsche Gericht hatte sich dann mit einer Frage zum EU-Recht an die Richterinnen und Richter in Luxemburg gewandt. Mit einer Entscheidung des EuGH wird aber erst in einigen Monaten gerechnet.

Was sind Trassenpreise?

Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen, müssen Trassenpreise zahlen. Sie werden von InfraGo erhoben. Mit diesen Mitteln finanziert die Bahn unter anderem die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Investitionsbeiträge des bundeseigenen Konzerns in das mehr als 33.000 Kilometer lange Schienennetz in Deutschland. Die Berechnungsmethode für den Nahverkehr ist in Deutschland gesetzlich genau geregelt. 

Was hat es mit dem Preisdeckel auf sich?

Für den Regionalverkehr existiert eine sogenannte Trassenpreisbremse - eine gesetzliche Beschränkung der Preissteigerung, damit der Nahverkehr für Länder und öffentliche Auftraggeber planbar und bezahlbar bleibt. Sie lag bisher bei 1,8 Prozent, ab 2026 bei 3 Prozent. Eine deutliche Steigerung der Trassenpreise traf im Jahr 2025 daher vor allem den Fern- und Güterverkehr. Die erhöhten Kosten mussten auf diese Bereiche aufgeteilt werden, der Nahverkehr blieb durch die Preisbremse so gut wie verschont.

Warum klagte InfraGo?

Im konkreten Fall geht InfraGo vor Gericht gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zum Trassenpreissystem für das Jahr 2025 vor, mit dem die Entgelte im Nahverkehr gegenüber ihrem Antrag reduziert und im Fern- und Güterverkehr erhöht wurden. Die Bundesnetzagentur muss die von der Bahn-Tochter jährlich beantragten Entgelte genehmigen.

Worüber entscheidet der Europäische Gerichtshof?

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg untersuchen, ob die deutschen Vorgaben dazu, wie die Trassenpreise zu berechnen sind, gegen die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums verstoßen. Demnach dürfen die Länder zwar Rahmenregelungen für Trassenpreise festlegen. Die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss darüber hinaus aber in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben.

Nachdem der EuGH seine Beurteilung abgegeben hat, geht die Angelegenheit zurück an das nationale Gericht, das letztlich die Entscheidung im konkreten Fall trifft. Es ist dabei an die Auslegung des Gerichtshofs gebunden.

Was sagt das Gericht in Deutschland?

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln beeinträchtigt die gesetzliche Berechnungsmethode für Trassenpreise im Nahverkehr den Spielraum von InfraGo und verletzt deren Geschäftsführung in ihrer Unabhängigkeit. 

Das Gericht sagt, dass dem Infrastrukturbetreiber nach EU-Recht eine gewisse Flexibilität zustehe und es ihm deshalb erlaubt sein müsse, über die Faktoren oder Parameter zu entscheiden, auf deren Grundlage die Berechnung durchgeführt werde.

Was bedeutet die EuGH-Entscheidung für Bahnfahrende?

Wie das Verfahren ausgeht, ist offen. InfraGo geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der EuGH die deutschen Regelungen zur Berechnung der Trassenpreise im Nahverkehr kippt. Die zukünftige Schienenmaut im Regionalverkehr könnte dann höher ausfallen: Für 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung um 23,5 Prozent. 

Das würde deutlich mehr Kosten für die Eisenbahnverkehrsunternehmen der Regionen bedeuten. Der höhere Betrag könnte sich auch auf Fahrpreise oder das regionale Verkehrsangebot auswirken.
© dpa | Abb.: EuGH | 04.12.2025 06:01

Es gibt neue
Nachrichten bei schiene.de

Startseite neu laden