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Als Leitsatz schiebt ein Sprecher der Bundespolizei in München vorweg: "Helfen ist wichtig, aber ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Jede Situation ist dabei individuell zu bewerten." Grundsätzlich empfiehlt die Behörde Passagieren, Hilfe zu organisieren, sich zusammenzutun und sich eventuell zu verbarrikadieren. Die Bundespolizei hat auf dpa-Anfrage einige Empfehlungen zusammengestellt.
Notruf tätigen und Hilfe organisieren
Passagiere sollten umgehend das Zugpersonal informieren und/oder - sofern möglich - den Notruf 110 wählen. In vielen Zügen gibt es Notrufknöpfe oder Notrufeinrichtungen, um das Zugpersonal direkt zu informieren. In weniger gravierenden Situationen könne auch die Bundespolizei bundesweit über die Servicenummer 0800 6888 000 kontaktiert werden, sagte ein Sprecher.
Zivilcourage zeigen - aber mit Bedacht
Wer Mitreisenden hilft, sollte sich selbst nicht in Gefahr bringen, so die Bundespolizei. Fahrgäste sollten andere Passagiere unterstützen, aber eben nur dann eingreifen, wenn sie sich sicher fühlten und die Situation es zulasse. "Beschränken Sie sich dabei nur auf das Notwendige, um die Gefahr abzuwehren."
Mitreisende um Hilfe bitten
Weiter empfiehlt die Bundespolizei Fahrgästen in gefährlichen Situationen, Mitreisende aktiv und direkt zur Hilfe aufzufordern. Dazu rät beispielsweise auch die Opferschutz-Organisation Weißer Ring: Sie empfiehlt auf ihrer Homepage Betroffene sollten andere Menschen konkret ansprechen, etwa so: "Sie mit der roten Jacke, helfen Sie mir!". Zudem sollte man den Täter siezen.
Abstand zum Täter halten
Je nach konkreter Situation sollten Zugpassagiere möglichst Abstand zu einem Randalierer/Täter halten und versuchen, die Gefahrenzone zu verlassen. Wenn vorhanden, könnten Fahrgäste auch größere Taschen oder Rucksäcke vor ihren Körper halten und so eine Schutzzone aufbauen. Im Falle eines Angriffs könnten so gegebenenfalls empfindliche Körperstellen geschützt werden.
Notbremse nur im akuten Notfall ziehen
Die Notbremse sollte laut Bundespolizei nur gezogen werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Denn ein Nothalt und Ausstieg auf freier Strecke berge auch erhebliche Risiken.
© dpa | Abb.: Bundespolizei (Symbolbild) | 09.07.2025 05:07