Es geht nicht nur um Bahn-Angestellte
Es dürfe nicht hingenommen werden, dass diejenigen zur Zielscheibe würden, die das Land am Laufen hielten, betonte Hubig. "Beschäftigte der Bahn stellen wir unter besonderen strafrechtlichen Schutz. Das Gleiche gilt für Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, medizinisches Personal und für die Beschäftigten anderer Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs."
Wer Vollstreckungsbeamte wie Polizisten angreife, solle künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs statt bisher drei Monaten riskieren, hieß es aus dem Ministerium. Für andere Berufsgruppen solle es ähnliche Regelungen geben. Geplant sei das auch für Mitarbeiter von Unternehmen, die der Strom-, Wasser- oder Wärmeversorgung dienten.
Generell sollten Gerichte bei der Festlegung von Strafen berücksichtigen, ob die Tat eine Tätigkeit beeinträchtigen kann, die dem Gemeinwohl dient. Das könne zum Beispiel bei der Einschüchterung von Journalisten der Fall sein.
Unterstützung vom Verkehrsminister
"Es geht hier um mehr als den Schutz Einzelner - es geht um den Schutz unseres Gemeinwesens", erklärte Hubig. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle in den kommenden Wochen ins Kabinett kommen.
Unterstützung bekommt Hubig von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU). "Die zunehmenden Übergriffe auf Zugbegleiter sind erschreckend und erfordern entschlossenes Handeln", sagte er den Funke-Zeitungen. "Wer im Dienst unserer Gesellschaft arbeitet, darf nicht zum Ziel von Gewalt werden."
© dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben | 16.09.2026 20:00








