Ein schwer zu ertragendes Video
Der Anwalt der Hinterbliebenen kündigte nach dem Richterspruch in Saal 4 mit Nachdruck an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. "Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht", kritisierte Yalcin Tekinoglu. Zehn Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sei ein "Fehlurteil".
Die Familie war zur Urteilsverkündung aus Protest nicht erschienen. Aus Sicht der Angehörigen hätte das Gericht zumindest die Möglichkeit eines Tötungsdelikts prüfen müssen. Auch die Verteidigung erwägt den Angaben zufolge eine Überprüfung des Urteils.
Der Fall hat deutschlandweit eine Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen ausgelöst. Die Tat im Regionalexpress bei Landstuhl ist gut belegt - auch, weil das Geschehen von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde. Der angeklagte Grieche hatte demnach keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Nach der Aufforderung des Zugbegleiters, auszusteigen, kam es zu der Tat.
"Ein völlig sinnfreier Ausraster"
Auf einem tonlosen Video sind schnelle und harte Faustschläge an Kinn, Brust und Kopf des 36 Jahre alten Serkan Calar zu sehen. Es dauert nur kurz, dann sackt der Mann in Uniform bewusstlos zusammen. Beim nächsten Halt in Homburg (Saar) wurde der Angeklagte festgenommen und der Schwerverletzte von einem Notarzt behandelt. Zwei Tage später starb er im Krankenhaus. Der Alleinerziehende aus Ludwigshafen hinterlässt zwei minderjährige Söhne.
Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Vertreter der Nebenklage wiesen die Einlassung jedoch im Namen der Opferfamilie als "unaufrichtig" zurück. Der Täter habe den Tod von Serkan Calar zumindest billigend in Kauf genommen, hatte Anwalt Yalcin Tekinoglu gesagt.
Die Verteidigung sprach sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall aus, "der sich am unteren Bereich des Strafrahmens orientiert". Hingegen hatte Staatsanwalt Christian Horras für den zuletzt in Luxemburg lebende Ioanni V. zwölf Jahre Haft gefordert: Die Tat sei "ein völlig sinnfreier Ausraster" aus einem nichtigen Grund gewesen. Das Gericht blieb bei seinem Strafmaß unter der Forderung.
© dpa | Abb.: succo / Pixabay | 09.07.2026 10:30








