In den Restaurants und Geschäften, in denen Alkohol verkauft wird, darf weiterhin getrunken werden. Auch geschlossene Gefäße, die nicht für den Verzehr vor Ort gedacht sind, dürfen mitgenommen werden. Das Alkoholverbot soll das Sicherheitsempfinden am Bahnhof verbessern und ist Teil des DB-Sofortprogramms für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen. Kontrolliert wird das Verbot durch Mitarbeiter der DB-Sicherheit. Der Verstoß gegen die Regel kann bereits in der 14-tägigen Einführungsphase zum Platzverweis führen und bei wiederholtem Verstoß zum Hausverbot.
© dpa | 29.04.2026 13:12








