Ein Überblick:
Was ändert sich?
Für deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige anderer EU-Länder ändert sich nichts. Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich künftig elektronisch an speziellen Schaltern registrieren. Ausnahmen gibt es dabei etwa für Menschen, die eine Aufenthaltskarte besitzen und in unmittelbarer Beziehung zu einem EU-Bürger stehen.
Einreisende müssen laut EU neben den üblichen Angaben aus dem Reisepass auch biometrischen Daten, also Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, machen und speichern lassen. Außerdem wird das Ein- und Ausreisedatum festgehalten. Um den Prozess an der Grenze zu beschleunigen, lassen sich manche Daten schon vorab per App oder am Selbstbedienungsschalter abgeben.
Wann und wo wird das System eingeführt?
In den kommenden sechs Monaten soll das System nach und nach in allen 29 Ländern des Schengenraums eingeführt werden. Neben 25 EU-Staaten sind das Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Ab dem 10. April 2026 soll es dann an allen Übergangsstellen europäischer Außengrenzen funktionieren. Dann soll auch der Stempel im Pass Geschichte sein.
In Deutschland folgen dafür nach dem Flughafen Düsseldorf die Flughäfen Frankfurt am Main und München, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Alle weiteren Flughäfen sowie die Häfen an den Seeaußengrenzen sollen demnach allmählich dazukommen. Übrigens: Auch Zugreisende können betroffen sein - etwa bei Reisen mit dem Eurostar von London nach Paris, Brüssel oder Amsterdam.
Welche Auswirkungen hat das neue Einreisesystem?
Für alle EU-Bürgerinnen und Bürger haben die neuen Regeln erst einmal keine direkten Auswirkungen. Zwar könnten die Kontrollen bei der Einreise nach den Plänen der EU langfristig schneller gehen, davon profitieren aber besonders Menschen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Landes.
Warum führt die EU das System ein?
Die EU will durch das neue System vor allem für mehr Sicherheit sorgen und Kriminelle frühzeitig aus dem Verkehr ziehen. So soll etwa mit der Speicherung biometrischer Daten Identitätsdiebstahl bekämpft werden, hieß es von der Brüsseler Behörde. Demnach soll es zudem zuverlässige Informationen zu Menschen liefern, die ihre Aufenthaltsdauer überschreiten.
Der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner bezeichnete das EES als digitales Rückgrat der neuen gemeinsamen europäischen Migrations- und Asylpolitik. "Mit seiner Einführung modernisieren wir die Verwaltung unserer Außengrenzen", sagte Brunner laut Mitteilung.
Ist das alles?
Das EES ist der erste Schritt eines neuen von der EU angestrebten Grenzsystems: Im letzten Quartal 2026 soll laut EU zusätzlich eine kostenpflichtige Einreisegenehmigung für EU-Ausländer verpflichtend werden, die nicht ohnehin ein Visum brauchen.
Davon sind Staatsangehörige aus über 50 Ländern betroffen - etwa den USA, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Israel oder Südkorea. Sie müssen dann eine sogenannte ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, die etwa wegen Sicherheitsbedenken der Behörden auch abgelehnt werden kann. Ähnliche Systeme existieren bereits in Großbritannien und den USA.
© dpa | Abb.: Eurostar (Symbolbild) | 12.10.2025 08:28