Tagelang kein Schiffsverkehr, wochenlang kein Bahnverkehr
Das Binnenschiff "Rapida" stieß am 25. Februar 2024 gegen einen Querträger der Brücke. Durch den Aufprall wurden nach Angaben des Gerichts Stahlträger der Brücke schwerbeschädigt, Gleise verschoben und das Brückenlager verformt. Nach dem Unfall war der Schiffsverkehr für mehrere Tage und der Bahnverkehr für mehrere Wochen unterbrochen.
Die Schäden waren so groß, dass eine provisorische Brücke errichtet werden musste, die Ende April 2024 in Betrieb ging. Drei Monate später fuhr ein anderes Schiff gegen die Behelfsbrücke. Die Ermittlungen in dem Fall stellte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben inzwischen ein, der Kapitän zahlte 1.500 Euro als Auflage. Die Bahn baute die Behelfsbrücke innerhalb eines Monats wieder auf.
Die Brücke ist für Häfen links der Weser wichtig, weil sie auf die Anbindung an den Güterverkehr angewiesen sind. Während alle anderen niedersächsischen Seehäfen im vergangenen Jahre beim Umschlag zulegten, brach er bei den von den Schiffsunfällen betroffenen Häfen in Brake, Nordenham und Oldenburg ein.
Bahn plant neue Drehbrücke
Die provisorische Brücke lässt sich nicht für den Schiffsverkehr öffnen. Deshalb ist der Hafen Oldenburg seit dem Unfall im Februar 2024 für größere Seeschiffe nicht erreichbar. Auch Binnenschiffe können nur unter der Brücke durchfahren, wenn sie flach genug sind. Die Schiffsführer müssen dabei auf die Pegelstände des Flusses achten. Die Häfen Brake und Nordenham sind davon nicht betroffen.
In einigen Jahren sollte die Eisenbahnbrücke über die Hunte ohnehin neu gebaut werden. Nach den beiden Unfällen möchte die Bahn das Projekt beschleunigen. Bis Ende des Jahres soll die Baugenehmigung vorliegen, damit die Bauarbeiten beginnen können. Die neue drehbare Brücke soll voraussichtlich Ende 2027 oder Anfang 2028 in Betrieb genommen werden.
Kapitän droht Geld- oder Freiheitsstrafe
Nun wird der erste Unfall juristisch aufgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kapitän vor, das Schiff damals ohne ausreichend Personal und ohne gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung gefahren zu haben. Außerdem soll er viel zu schnell unterwegs gewesen sein.
Das Gericht verhandelt wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs und wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Im Falle einer Verurteilung droht dem 32-Jährigen eine Geldstrafe oder mehrere Jahre Gefängnis.
© dpa | 15.08.2025 07:20