Damit will die InfraGo eine vom Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) festgelegte Obergrenze der Gesamtkosten von 8,2 Milliarden Euro nicht ausschöpfen. Das VG Köln hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die Bahn die Trassenpreise im kommenden Jahr im geplanten Umfang erhöhen und auf die Verkehrsunternehmen umlegen darf.
Trassenpreise steigen weiter
Für 2028 will die InfraGo zunächst einen Zielerlös von 8,6 Milliarden Euro beantragen. Rechnerisch entspräche dies einer durchschnittlichen Erhöhung der Trassenpreise um 15,1 Prozent. Nach Angaben der Bahn handelt es sich dabei um einen vorläufigen Wert, weil unter anderem die Höhe der Instandhaltungsförderung noch nicht feststeht. Sobald die offenen Punkte geklärt seien, solle der Antrag entsprechend nach unten angepasst werden.
Die Bahn-Tochter DB InfraGo ist die Betreiberin des deutschen Schienennetzes. Wer darauf fahren will, muss eine Gebühr an sie zahlen. Die InfraGo finanziert damit unter anderem den Betrieb, die Instandhaltung und Investitionen ins Schienennetz.
Möglicherweise Auswirkungen auf Angebot im Regionalverkehr
Die Gebühr wird pro Kilometer erhoben und fällt für die drei Verkehrsarten Güter-, Fern- und Regionalverkehr unterschiedlich hoch aus. Die jeweiligen Trassenpreise müssen über ein komplexes Verfahren von der Bundesnetzagentur jedes Jahr neu genehmigt werden.
Die höheren Gebühren könnten Auswirkungen auf das Angebot für Fahrgäste im Regionalverkehr haben, denn schon jetzt kämpfen die Unternehmen dort mit stark gestiegenen Kosten etwa bei Personal und Energie. Der Europäische Gerichtshof hat im März die sogenannte Trassenpreisbremse gekippt, durch die die Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Trassenpreisen ausgenommen waren.
© dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben (Symbolbild) | 05.10.2026 14:16







