Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Regelung
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte im März eine Regelung in Deutschland gekippt, die im Nahverkehr die Preise für die Schienennutzung deckelte. In der Folge hat die Bundesnetzagentur nach Angaben der Verkehrsbehörde die Trassenpreise für den Nahverkehr 2026 deutlich angehoben, während sie für den Fern- und Güterverkehr gesenkt wurden.
Die Länder verlangen deshalb nun vom Bund, sich für ein verlässliches und langfristig planbares System der Trassenpreise einzusetzen und zeitnah eine Reform vorzulegen, die die nachhaltige Finanzierung des Nahverkehrs sicherstelle. Zudem müsse der Bund entweder die Regionalisierungsmittel erhöhen oder auf andere Weise gewährleisten, dass die Länder die zusätzlichen Kosten nicht allein tragen müssen. Andernfalls drohten Abbestellungen von Verkehren auf der Schiene.
Mehrere Hundert Millionen Euro Mehrkosten
Nach Einschätzung der Verkehrsbehörde muss der öffentliche Schienenpersonennahverkehr durch das Urteil mehrere Hundert Millionen Euro mehr aufbringen. Hinzu komme, dass die DB InfraGO kürzlich gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur geklagt habe, was die endgültige Festlegung der Trassenpreise für das kommende Jahr weiter verzögern werde. Das führe zu zusätzlicher Unsicherheit für die Planung und Finanzierung des Nahverkehrs.
© dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben (Symbolbild) | 06.08.2026 12:27









