Das Gericht legte dem 21-Jährigen unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger: Sie hatten übereinstimmend gefordert, dass der Beschuldigte in der Psychiatrie bleibt.
Zwei Schwerverletzte
Nach Überzeugung des Gerichts attackierte der Mann am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer. Der ICE kam bei Straßkirchen westlich von Deggendorf zum Stehen. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam, sei schlichtweg Zufall gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin.
Der Beschuldigte habe während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt. Er höre unter anderem Stimmen mit imperativem Charakter und habe sich zum Tatzeitpunkt selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin unter Berufung auf die Sachverständige. Weil derzeit eine erhebliche Wiederholungsgefahr bestehe, bleibe der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung.
© dpa | 20.07.2026 13:18







