Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft als unentbehrlich gelten. Mit einer Rechtsverordnung soll das Bundesinnenministerium die konkreten Kriterien festschreiben. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Für die Länder besteht eine Öffnungsklausel. Sie können Anlagen, für die eine Landesbehörde zuständig ist, nach eigenen Kriterien als kritisch einstufen.
Für die einzelnen kritischen Dienstleistungen sollen staatliche Stellen Risikoanalysen erstellen. Sie dienen als Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und das Erstellen von Resilienzplänen durch die Betreiber. Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.
Das Gesetz legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Es schreibt Betreibern kritischer Anlagen aber keine konkreten Regelungen vor, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Welche das sind, könne sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, so die Bundesregierung. In Hochwassergebieten seien andere Maßnahmen erforderlich als in anderen örtlichen Umgebungen; ein Krankenhaus müsse anders geschützt werden als das Stromnetz, so die Argumentation.
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf in seiner ausführlichen Stellungnahme im vergangenen November kritisiert. Die gebotene Erhöhung der Resilienz bliebe deutlich hinter den Erwartungen der Länder zurück und liefe Gefahr, nicht bundeseinheitlich erreicht zu werden, monierte die Länderkammer. Die Länder sprachen sich auch dafür aus, den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern abzusenken und plädierten für einen Schwellenwert von 150.000 Personen. Der Bundesrat kritisierte auch, dass Rechtsverordnungen zur Regelung von Detailfragen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden könnten, obwohl den Ländern erhebliche Aufwände und Kosten entstehen würden.
Absender: dts Nachrichtenagentur | Abb.: Nicklas Mandelroth, Pixabay (Symbolbild) | 06.03.2026 12:08







