Die Liste umfasst demnach alles, was bei einem Angriff auf Menschen Schaden anrichten kann. Derart gefährliche Gegenstände darf man nicht in der Hosen- oder Manteltasche, in der Handtasche oder im Rucksack jederzeit griffbereit dabeihaben, wie die Allgemeinverfügung ausführt. Passanten am Bahnhof und Fahrgäste müssen sich auf verstärkte Kontrollen ihrer Gepäckstücke und Taschen durch Beamte der Bundespolizei einstellen. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet, wie es heißt.
"Alles, was spitz oder scharfkantig ist"
Die Behörde will ein Signal setzen, dass auch Alltagsgegenstände ein Gefahrenpotenzial haben. "Es geht uns darum zu verhindern, dass alles, was spitz oder scharfkantig ist, zweckentfremdet werden und im Konfliktfall als Waffe benutzt werden kann. Wie etwa das kleine Taschenmesser zum Apfelschneiden", erläuterte Sprecher Jens Flören.
Die Verfügung gilt für die Hauptbahnhöfe in Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen, Münster, Bielefeld, Hamm, Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Oberhausen, Köln und Bonn. Sie betrifft den Angaben zufolge jeweils die Bahnhofgebäude inklusive der Gleisanlagen.
© dpa | 22.12.2025 15:04



