Die Kosten dafür tragen etwa zur Hälfte Länder und Kommunen – ihnen entgehen in den nächsten Jahren Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mehrere Länder bestanden im Bundesrat deshalb darauf, die Bund-Länder-Finanzen im kommenden Jahr grundsätzlich neu zu ordnen.
Pendlerpauschale
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig gelten schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent.
Das sei angesagt, weil Pendler gestiegene Preise durch den CO2-Preis zu verkraften hätten, argumentierten die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
© dpa | 19.12.2025 12:03




