Gegen die Autoverladeanlage, die im Rahmen der Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona an den Diebsteich auf einem Bahnbetriebsgelände in Eidelstedt entstehen soll, hatte die Umweltorganisation Prellbock Altona geklagt. Laut Gericht würde die Verladeanlage in einer Schutzzone des im Jahr 2019 festgelegten Wasserschutzgebietes Eidelstedt/Stellingen liegen.
Bahn: Bahnhofsumzug von Gerichtsentscheidung unberührt
Dem Prellbock-Antrag, den Planfeststellungsbeschluss insgesamt für nichtig zu erklären, folgte das Gericht nicht, da die Möglichkeit bestehe, "die Rechtsfehler des Entwässerungskonzepts in einem ergänzenden Verfahren zu beheben", wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt.
Welche Konsequenzen die Entscheidung für die weitere Planung der Bahn habe, könne "erst nach einer genauen Überprüfung der Urteilsbegründung" gesagt werden, teilte die Bahn mit. Jedoch bleibe die Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona von der Entscheidung des Gerichts zur Autoreisezuganlage unberührt.
© dpa | 10.11.2025 18:23




