In Frankfurt werde beispielsweise seit kurzer Zeit im Umfeld des Hauptbahnhofs eine neue Generation von Überwachungssystemen eingesetzt, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz "bestimmte Auffälligkeiten automatisch erkennen kann", so Peglow, "etwa gefährliche Situationen, liegengebliebene Gepäckstücke oder ungewöhnliche Bewegungsmuster".
Für die Überwachung mit KI-gestützten Systemen sagte der Kriminalbeamte, dass es sich um einen "lagebezogenen und rechtsstaatlich eingebetteten Einsatz von KI" handele, der sich im Rahmen der EU-Vorgaben etwa durch den "AI Act" bewege. "Es findet keine biometrische Gesichtserkennung im Echtzeitbetrieb statt, sondern eine gezielte, rechtlich kontrollierte Anwendung - beispielswese bei der Suche nach vermissten Personen oder zur Abwehr terroristischer Gefahren." Solche Anwendungen seien sinnvoll, wenn sie "transparent, verhältnismäßig und zweckgebunden erfolgen".
Der Einsatz von KI könne die Polizei auch an Bahnhöfen unterstützen, so Peglow, indem sie auf Hinweise oder Muster aufmerksam mache, "die menschliche Wahrnehmung allein kaum leisten kann". KI ersetze jedoch nicht die menschliche Entscheidung und Verantwortung. "KI darf niemals als Instrument flächendeckender Überwachung verstanden werden, sondern muss der zielgerichteten Gefahrenabwehr dienen - im Einklang mit Rechtsstaat und Datenschutz", sagte Peglow den Funke-Zeitungen.
Absender: dts Nachrichtenagentur | Abb.: Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont (Symbolbild) | 27.10.2025 10:55




