Die Frau leide unter einer Schlafapnoe. "Dies hatte für die Angeklagte vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass sie während der Fahrt einschlief", sagte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt.
Aus Sicht des Anklagevertreters hat die Frau ihre Sorgfaltspflicht verletzt, als sie mit dem mehr als 50 Tonnen schweren Schienenfahrzeug und mit rund 25 Kilometern in der Stunde auf eine andere stehende Stadtbahn auffuhr. "Ihre Fahruntüchtigkeit hätte die Angeklagte bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen", sagte der Staatsanwalt. Sie habe mit der Möglichkeit rechnen müssen, im Zustand der Fahruntüchtigkeit einen Unfall zu verschulden. Die Frau will sich nach Angaben ihres Anwalts im Prozess nicht äußern.
Schlafapnoe kann erholsamen Schlaf rauben
Eine Schlafapnoe ist eine Atmungsstörung, bei der Betroffene Atemaussetzer im Schlaf erleiden. Sie sorgt dafür, dass Betroffene morgens nicht erholt aufwachen. Dennoch habe die angeklagte frühere Mitarbeiterin der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) gegen den Rat und die Vorgabe der Ärzte ihr Diagnosegerät nicht ausreichend genutzt, sagte der Staatsanwalt.
Es war einer der schwersten Unfälle in der Geschichte der Stuttgarter Stadtbahn. Eine damals 26-jährige Frau musste nach dem Unfall reanimiert werden. Auch die angeklagte Fahrerin wurde bei dem Aufprall eingeklemmt und schwer verletzt. Es entstand ein Schaden in Millionenhöhe.
© dpa | Abb.: IMAGO / vmd-images | 07.10.2025 12:17