Sie kritisieren diese Frist als zu kurz. "Andere Verkehrsverbünde regeln die Übergänge für den Umtausch nach Preiserhöhungen durchaus mehrjährig", teilten die Verbände mit. Auch in anderen Branchen gelten den Angaben zufolge verbraucherfreundlichere Lösungen. "So verlieren Gutscheine beispielsweise ihre Gültigkeit in der Regel nach drei Jahren – gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde."
© dpa | 06.09.2023 20:36