"Dass hierfür erst die Gerichte bemüht werden mussten, ist kein Ruhmesblatt für die Tarifautonomie", kritisierte Kampeter jedoch. Dies zeige noch einmal, "dass ein gesetzlicher Rahmen für Arbeitskämpfe erforderlich ist", fügte er hinzu. "Dies kann die Eskalation schon am Beginn einer Auseinandersetzung erheblich dämpfen."
Nach einer Verständigung vor Gericht hatte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) im Tarifkonflikt mit der Bahn auf den angekündigten 50-stündigen Warnstreik ab Sonntagabend verzichtet. Nun soll in weiteren Verhandlungen eine Tarifeinigung gesucht werden.
Trotz der Streik-Absage wird nach Angaben der Bahn am Montag etwa ein Drittel der geplanten Fernzüge nicht fahren. Grund dafür ist die schwierige rasche Neuorganisation der Zugfahrten mit entsprechenden Schicht- und Einsatzplänen. Ein Teil der Fahrzeuge müsse an andere Abfahrtsorte gebracht werden, hieß es bei der Bahn.
© dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben | 15.05.2023 06:04