Bereits vor der entsprechenden Ankündigung von Bahnchefin Evelyn Palla vom Juli galt an mehr als 30 Stationen deutschlandweit ein Alkoholverbot, darunter an den Hauptbahnhöfen Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.
Der bundeseigene Konzern erhofft sich von der Ausweitung unter anderem mehr Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte, auch die Sauberkeit in den Bahnhöfen soll sich verbessern. Bisher hat die Bahn nach eigenen Angaben positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht.
Gastronomen in Bahnhöfen dürfen weiter Alkohol verkaufen
Das Konsumverbot gilt in der Regel im gesamten Bahnhofsbereich inklusive der Bahnsteige, hieß es von der Bahn. In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu, die der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen können dort gelten, wo zum Beispiel Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.
In den gastronomischen Betrieben im Bahnhof darf weiterhin Alkohol verkauft und getrunken werden. Grundsätzlich ist auch erlaubt, Alkohol mit sich zu führen - nur der Konsum wird verboten.
© dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG / Stefan Wildhirt | 31.08.2026 20:25








