Worüber entscheidet der EuGH?
Das höchste europäische Gericht wird sich heute (ab 9.30 Uhr) dazu äußern, ob die deutschen Regelungen zur Berechnung von Trassenpreisen - einer Art Schienenmaut - mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das Verwaltungsgericht Köln hatte sich mit dieser Frage an den EuGH gewandt. Die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, und ihr Tochterunternehmen, die DB Regionetz Infrastruktur, hatten das Trassenpreissystem für das Jahr 2025 vor dem deutschen Gericht angegriffen.
Im konkreten Fall geht es um einen Beschluss der Bundesnetzagentur. Sie muss die von den Betreibern jährlich beantragten Entgelte genehmigen. Gegenüber dem Antrag der Betreiber hatte sie die Entgelte im Nahverkehr reduziert und im Fern- und Güterverkehr erhöht.
Was sind Trassenpreise genau?
Alle Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen, müssen Trassenpreise zahlen. Sie werden etwa von InfraGo erhoben. Mit diesen Mitteln finanziert die Bahn unter anderem die laufenden Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Investitionsbeiträge des bundeseigenen Konzerns in das mehr als 33.000 Kilometer lange Schienennetz in Deutschland. Die Berechnungsmethode des Entgelts für den Nahverkehr ist in Deutschland gesetzlich genau geregelt.
Welche Vorgaben macht das EU-Recht?
Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dürfen die Mitgliedsstaaten Rahmenregelungen für Trassenpreise festlegen. Die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss aber in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln beeinträchtigen die deutschen Regelungen den erforderlichen Spielraum der Betreiber.
Was hat es mit dem Preisdeckel auf sich?
Für den Regionalverkehr existiert eine sogenannte Trassenpreisbremse - eine gesetzliche Beschränkung der Preissteigerung, damit der Nahverkehr für Länder und öffentliche Auftraggeber planbar und bezahlbar bleibt. Sie lag bisher bei 1,8 Prozent, ab 2026 bei 3 Prozent. Eine deutliche Steigerung der Trassenpreise traf im Jahr 2025 daher vor allem den Fern- und Güterverkehr. Die erhöhten Kosten mussten auf diese Bereiche aufgeteilt werden, der Nahverkehr blieb durch die Preisbremse so gut wie verschont.
Worauf müssen sich Fahrgäste und Verbände einstellen?
Die gesamte Branche schaut mit Spannung auf das Urteil des EuGH, denn wie auch immer es ausfällt, die Konsequenzen dürften groß sein - auch für Fahrgäste. Der Regionalverkehr macht nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) rund zwei Drittel des gesamten Schienenverkehrs in Deutschland aus. Sollte der EuGH die Trassenpreisbremse kippen, drohen den Unternehmen Mehrkosten in Milliardenhöhe, möglicherweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre. Für 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur bereits eine Erhöhung um 23,5 Prozent.
Sollte der EuGH die Trassenpreisbremse kippen, drohten bundesweit erhebliche Streichungen von Regional- und Nahverkehrszügen, um die erwarteten Kostensteigerungen aufzufangen, warnte der BSN.
Absehbar sind langwierige Diskussion darüber, wer die Erhöhungen zahlen soll. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) verweist bereits auf den Bund. Der stattet die Länder mit den Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren. In den vergangenen Jahren hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld aber stets zurückgewiesen.
BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann warnte gleichwohl vor Panikmache. "Es werden am Freitag nirgendwo Züge stillstehen", betonte er. Abbestellungen drohten frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember. Es sei zudem durchaus denkbar, dass der EuGH die Trassenpreisbremse nicht antaste.
Drohen Bahnfahrenden teurere Tickets?
Ein Urteil, dass die Trassenpreisbremse bestätigt, hätte vor allem Auswirkungen auf den Fern- und Güterverkehr. Sie müssten weiterhin die Mehrkosten tragen, die nicht auf den Regionalverkehr umgelegt würden. Dass die Unternehmen diese Kosten dann mittelfristig an Fahrgäste und Güterverkehrskunden weitergeben, ist durchaus denkbar. Die Deutsche Bahn entscheidet in der Regel im Spätsommer bis Herbst über mögliche Preiserhöhungen im Fernverkehr.
Die Bundesregierung arbeitet generell an einer Reform des Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet.
Welche Bedeutung hat das europäische Urteil in Deutschland?
Nachdem der EuGH seine Beurteilung abgegeben hat, geht die Angelegenheit zurück an das Verwaltungsgericht Köln, das letztlich die Entscheidung im konkreten Fall trifft. Es ist dabei an die Auslegung des Gerichtshofs gebunden.
© Valeria Nickel, Matthias Arnold und Andreas Hoenig, dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben (Symbolbild) | 19.03.2026 05:57








