Am Montagabend wurde der 36-jährige Zugbegleiter Serkan C. in einem Regionalexpress nahe Kaiserslautern bei einer Ticketkontrolle tödlich verletzt. Nach Angaben der Polizei hatte ein Fahrgast keinen gültigen Fahrschein und sollte den Zug verlassen, woraufhin der 26-Jährige dem Zugbegleiter mehrfach heftig mit der Faust gegen den Kopf schlug. Die Tat löste deutschlandweit Entsetzen aus.
Uneinigkeit in der Regierung?
Hubig betonte im Gespräch mit Funke aber auch: "Straferhöhungen allein lösen das Problem ganz sicherlich nicht." Bereits heute seien empfindliche Strafen möglich. "Für Tötungsdelikte gilt umso mehr: Auf die Tötung eines Menschen stehen in unserem Strafgesetzbuch die strengsten Strafen."
Anders hatte sich Deutschlands Innenminister und Hubigs Regierungskollege Alexander Dobrindt geäußert. "Die steigende Gewalt gegenüber Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und anderen Dienstleistern wie den Mitarbeitern der Bahn braucht entschiedene Konsequenzen", sagte der CSU-Politiker. Der strafrechtliche Schutz für Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen wie der Bahn müsse deutlich verschärft, der Strafrahmen ausgeweitet werden.
Das Bundesjustizministerium hatte zum Jahreswechsel einen Entwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, strafrechtlich besser geschützt werden sollen.
© dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont (Symbolbild) | 06.02.2026 05:36







