"Nach dem Grundgesetz ist der Bund verantwortlich für Bau, Ausbau und Erhalt seiner Eisenbahninfrastruktur (Schienenwege und Bahnhöfe)", heißt es dort. Aufgabe der Länder sei es, ein ausreichendes Verkehrsangebot sicherzustellen.
Mehr als 300 Millionen Euro jährlich bezahlt
"Trotz dieser klaren Aufgabenzuweisung trägt der Bund die Kosten vieler Vorhaben der DB nur zum Teil. Bayern hat zwischen 2020 und 2024 jährlich mehr als 300 Millionen Euro freiwillig für die Verbesserung der Schienenwege und Bahnhöfe des Bundes übernommen", konstatiert der ORH, beklagt aber dann als Folge: "Diese Mittel fehlen dem Freistaat für seine eigentlichen Aufgaben, wie die Bestellung von Verkehrsleistungen."
Und: Obwohl die Bahn für Planung und Durchführung der Vorhaben zuständig sei, übernehme der Freistaat teilweise auch das Risiko für Kostensteigerungen und gleiche der Deutschen Bahn wirtschaftliche Nachteile aus. "Weil Durchführungs- und Finanzverantwortung nicht in einer Hand liegen, fehlen wirksame Anreize für die DB zu Kostendisziplin und Termintreue", kritisieren die Rechnungsprüfer.
Zudem erzeugten solche Mischfinanzierungen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Bayern solle sich im Rahmen angekündigter Reformen "dafür einsetzen, dass der Bund seine Bahninfrastruktur künftig - wie vom Grundgesetz vorgesehen - vollständig selbst finanziert", fordert der Oberste Rechnungshof. Und: "Bund und DB sollten sowohl die Verantwortung für Finanzierung als auch Durchführung der Vorhaben selbst tragen."
© dpa | Abb.: BEG / Uwe Miethe (Symbolbild) | 18.01.2026 08:07






