Gegenstand des Verfahrens sind mehrere Klagen der Deutschen Bahn (DB) gegen die Projektpartner von Stuttgart 21. Die Bahn will erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen.
Die Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.
Wer die Mehrkosten trägt, ist unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, ist zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn geht von einer "gemeinsamen Finanzierungsverantwortung" aus und findet, dass "die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet", wie der Konzern mitteilte. Die Projektpartner sehen das anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.
© dpa | Abb.: Deutsche Bahn AG / agentur plan b Videographics | 07.05.2024 06:16