Nach Prüfung der erhobenen Einwände sei das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass die Klage auch im Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Demnach müsse den eisenbahnrechtlichen Planungsentscheidungen Vorrang vor dem Interesse der Neubau-Gegnern an einem sofortigen Baustopp eingeräumt werden.
Die Deutsche Bahn möchte die fast 100 Jahre alte Brücke, die täglich von mehr als 900 S-Bahnen, Regional- und Fernzügen passiert wird, durch eine 108 Meter lange und 21 Meter hohe, stützenfreie Stabbogenkonstruktion ersetzen. Der dafür notwendige Feststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts liegt seit Februar vor.
Die Neubau-Gegner halten die Planungen für überdimensioniert und sprechen von einer "Monster-Brücke". Zudem bedeuteten die Pläne das Aus für mehrere Musikclubs und Szene-Bars im Bereich der Sternbrücke.
Mit vorbereitenden Maßnahmen hat die Bahn bereits begonnen - und unter anderem rund 40 von 86 Bäumen gefällt. Bis Ende Mai sollen fünf Gebäude sowie zwei Anbauten abgerissen werden - auch dazu laufen die Arbeiten bereits. Zwei weitere Gebäude sollen später abgerissen werden.
Mehrere Musikclubs und Gewerbebetriebe sind bereits ausgezogen. Die Kosten für die neue Brücke werden bislang auf rund 125 Millionen Euro taxiert.
© dpa | Abb.: DB / Ney & Partners / rendertaxi architecture.visualisation | 02.05.2024 12:30