"Maßgeblich für den Fortgang der Ermittlungen ist ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten. Das Gutachten wurde in Auftrag gegeben, es wurde jedoch bislang nicht fertiggestellt", erläuterte die Sprecherin weiter. "Erst wenn das Gutachten vorliegt und hier geprüft werden kann, ist absehbar, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden und zu welchem Ergebnis sie gelangen." Erst dann könne auch beurteilt werden, ob ein strafbares Verhalten vorliege und welche Straftatbestände gegebenenfalls erfüllt sind.
Bei dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen auf der eingleisigen Strecke am 14. Februar waren ein junger Mann getötet und 18 Menschen verletzt worden, sechs von ihnen schwer.
© dpa | 08.06.2022 17:42