Den Freispruch gegen den zuständigen Bezirksleiter will die Staatsanwaltschaft demnach nicht akzeptieren. Der Einspruch der Anklagebehörde bezieht sich nur auf dieses Urteil; gegen den Freispruch für den Fahrdienstleiter geht die Staatsanwaltschaft dagegen nicht vor. Das Urteil war am Montag gefallen, möglich ist noch, dass die Nebenkläger Revision einreichen.
Das Landgericht München II hatte den Bezirksleiter und den Fahrdienstleiter freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten auf Freisprüche plädiert.
Fünf Tote, 70 Verletzte
Fünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt als der Zug vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Die Einschätzung teilte das Gericht nicht.
Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt.
© dpa | 21.01.2026 13:00








