Schwarzfahren ist eine Straftat. Wer ohne gültigen Fahrschein im ÖPNV unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Freiheitsstrafen werden aber deutlich seltener verhängt als Geldstrafen: Im Jahr 2023 waren es etwa 60 im Vergleich zu 3.965 Geldstrafen. Die Ahndung über das Strafrecht steht seit Jahren in der Diskussion. Eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit ist jedoch derzeit nicht geplant.
Von Anfang 2021 bis September 2025 saßen laut Justizministerium 1.218 Personen in Baden-Württemberg ausschließlich wegen Schwarzfahrens hinter Gittern.
© dpa | 16.11.2025 09:00




