Riffe
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Gericht: Arbeiten am Fehmarnbelttunnel sollen ruhen

Die Arbeiten für den Ostseetunnel vor Fehmarn sind unterbrochen. Sie sollen ruhen, bis klar ist, wie es mit den geschützten Riffen an der Trasse weitergeht. "Das hat keinen Einfluss auf den Zeitplan des Projekts", sagt Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Buchholz.
Fehmarnbelt-Tunnel
Fehmarnbelt-Tunnel: Visualisierung von Tunnelportal und Rampe, © Femern A/S
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Land Schleswig-Holstein zu einem vorläufigen Stopp von Baggerarbeiten im Bereich geschützter Riffe am deutsch-dänischen Fehmarnbelttunnel aufgefordert. Es handele sich um eine standardmäßige Bitte des Gerichts, die Arbeiten in dem betroffenen Bereich ruhen zu lassen, bis über einen Eilantrag entschieden sei, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag. Den Antrag hatte das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung am Donnerstag eingereicht. Zuvor hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" darüber berichtet.

Das Gericht habe keine Kenntnisse darüber, wie weit die Arbeiten inzwischen fortgeschritten seien, sagte der Sprecher. Wann ein Beschluss über den Eilantrag zu erwarten ist, sei ebenfalls unklar.

"Wir haben diese Zwischenverfügung beantragt, um zu verhindern, dass durch die Arbeiten an den Riffen vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor das Gericht über den eigentlichen Eilantrag entscheidet", sagte Hendrick Kerlen vom Aktionsbündnis am Montag.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) reagierte gelassen auf die Entscheidung des Gerichts. "Femern A/S hat mir bereits signalisiert, die Arbeiten an der fraglichen Stelle freiwillig ruhen zu lassen. Wir müssen die Baugesellschaft darum gar nicht mehr anweisen", sagte er. Auch das Land werde bis zur Eilentscheidung in den strittigen Bereichen die Arbeiten ruhen lassen, sagte Buchholz.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2020 Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden jedoch die Riffe, die erst nach Abschluss der Planungen entdeckt worden waren. Dafür sollte das Land ein ergänzendes Verfahren durchführen. Diese Planungen sehen Ausgleichsflächen für die Riffe an anderer Stelle vor. Dagegen haben der Naturschutzbund (Nabu), das Aktionsbündnis und zwei Firmen geklagt. Zudem wurde nun noch der Eilantrag eingereicht.

Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden.
© dpa | Abb.: Femern AS | 17.01.2022 12:59

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