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Waffenverbote während der Weihnachtsmarktzeit in Bahnhöfen

Die Bundespolizei will in den Hauptbahnhöfen Hannover, Bremen und Hamburg für mehr Sicherheit sorgen. Während der Weihnachtsmarktzeit gelten neue Verbote.
Bremen Hbf
Bremen Hbf, © Nikolay / Pixabay
Waffen, gefährliche Gegenstände sowie Pyrotechnik sind in den Hauptbahnhöfen Hannover und Bremen ab 25. November und bis zum 1. Januar 2025 verboten - in bestimmten Zeiträumen. Die Bundespolizei hat entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, wie ein Sprecher mitteilte. Diese verbieten gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messer aller Art und pyrotechnische Gegenstände. Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen, ob das Verbot eingehalten wird. Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich. 

Das Verbot gilt montags bis donnerstags täglich von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr und freitags bis montags von 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr. Es soll für mehr Sicherheit sorgen. Hintergrund ist unter anderem, dass in dem Zeitraum Weihnachtsmärkte sind. "Mit den Veranstaltungen geht erfahrungsgemäß ein erhöhter Alkoholkonsum einher", hieß es. Damit sinke die Aggressionsschwelle, die Zahl der Gewaltstraftaten nehme zu.

Waffenverbot auch in Hamburg

Auch in Hamburg verbietet die Bundespolizei von Montag an Waffen an mehreren Hamburger Bahnhöfen und in allen S-Bahn-Linien. Die Allgemeinverfügung betrifft den Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor, wie aus einer Mitteilung der Bundespolizeidirektion Hannover hervorgeht. 

Zum Jahreswechsel ist es zudem verboten, Feuerwerkskörper mitzuführen und abzubrennen. Das gilt ab dem frühen 31. Dezember, 0.00 Uhr.  All diese Verbote enden am 1. Januar um 12.00 Uhr. Die Bundespolizei begründet die Verfügung mit bestehender Kriminalität und einem erhöhten Alkoholkonsum auf Weihnachtsmärkten und an Silvester. 

In Hamburg gibt es Waffenverbotsgebiete, auch am Hauptbahnhof besteht ein Verbot. Ein Sprecher der Bundespolizeidirektion sagte, dass die Änderung des Waffengesetzes im Herbst Auswirkungen auf die bestehenden Verbotszonen habe. Mit der Verfügung solle auch Zeit überbrückt werden, bis Klarheit bestehe, wie die neuen Regeln umgesetzt würden. Ähnliche Verbote sind auch in anderen Städten erlassen worden.
© dpa | 22.11.2024 05:39

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